Der Wahlkampf wurde für die Tarifvertragsparteien im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zum klaren Vorteil. In der letzten Bundeskabinettssitzung der Regierung, vor der Wahl am kommenden Sonntag, wurde der Mindestlohn für Steinmetze nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 01. Oktober 2013 bestätigt.
Ab 01. Oktober 2013 ist jetzt für alle Betriebe im Steinmetz und- Steinbildhauerhandwerk in den neuen Bundesländer ein Mindestlohn in Höhe von 10,13 € und in den alten Bundesländern in Höhe von 11,00 € verbindlich. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Mai 2014 auf 10,66 € im Osten und auf 11,25 € im Westen. Zum 30. April 2015 tritt der Mindestlohntarifvertrag ohne Nachwirkung außer Kraft. Die komplette Pressemitteilung finden Sie in der Anlage. |